AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Wiederverkäufer

1. Auftragserteilung

1.1. Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form sie erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an.

1.2. Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Goldartikel werden zum Tageskurs berechnet.

2.2. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

2.3. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

2.4. Die Preise des Auftraggebers enthalten keine Mehrwertsteuer.

2.5. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Zoll, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.6. Die Zahlung ist nach Vereinbarung zu leisten.

2.7. Der Verkäufer ist bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch mit 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. der Bundesbank, zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepthergabe.

2.8. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl., gehen zu Lasten des Käufers.

2.9. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurücksendung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftraggeber nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn der Auftragnehmer mit Wertstellung am Fälligkeitstag über den Rechnungsbetrag auf seinem Konto verfügen kann.

2.10. Der Käufer ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelrügen, nicht berechtigt, soweit es sich nicht um von uns schriftlich anerkannte oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt.

2.11. Gerät der Besteller ganz oder teilweise in Verzug oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so können alle Rechnungen und Auswahlen sofort zahlbar gestellt werden.

3. Lieferung und Gefahrübertragung

3.1. Die Ware reist auf dem Weg zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat. Das gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferungen.

3.2. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung der Materiallieferungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

3.3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbständiger Vertrag gilt.

4. Auswahlen

Werden Waren zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die mindestens 4 Wochen betragen muss, die Ware zurückerhalten.

Wir tragen Versicherungsschutz, so lange diese Auswahlfrist läuft, alsdann gehen alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Unterganges, auf den Empfänger über.

Auch für Auswahlen gelten ausschließlich unsere Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Werden Auswahlwaren vom Kunden als Ausstellungsstücke eingesetzt oder im Reiselager aufgenommen oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Tresor aufbewahrt, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Ware zu sorgen, und tritt hiermit im voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab.

Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

5. Mängelrüge

Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.

Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich, dann kann der Käufer die Wandelung begehren.

Jeder Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsbedingung herrührender Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.

Bei Saldozahlung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.).

Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten durch geeignete Kennzeichen die Ware als aus unseren Lieferungen stammend auszuweisen.

6.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

6.4. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

7. Kreditprüfung und Warenrücknahme

Wird nach Abschluss eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist (z. B. Wechselprotest), so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.

Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.

8. Urheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden.

Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

9. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht, Wirksamkeit

Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann im Sinne von ß 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand.

- Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Ribnitz-Damgarten

- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Ribnitz-Damgarten.

Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.